Lich - eine Stadt zwischen Historie und Gegenwart
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Stadt Lich
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Rathaus & Verwaltung

Umweltbüro


Entente Florale - Lich blüht auf

Die Bewertungskriterien für das Jahr 2004 waren:

1. Öffentlicher Bereich max. 30 Punkte
Bewertung von öffentlichen und halböffentlichen Grünflächen, Parkanlagen, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, Friedhöfen, Wegen, Plätzen, Fußgängerzonen, Straßenbegleitgrün, Dauerkleingärten, Dach- und Fassadenbegrünung, Innenraumbegrünung u.ä.
1.1 Stellenwert des Stadtgrüns in Politik und Verwaltung (Grundsätze der Landschafts- u. Grünordnungsplanung, Organisation des Grünbereiches, Ausstattung)
1.2 Planungs- und Rechtsgrundlagen, Förderprogramme, nachhaltige Siedlungsentwicklung (sonstige Konzeptionen aus den Bereichen Stadtentwicklung mit Grün, sonstige Festsetzungen und Fachgutachten, Förderprogramme)
1.3 Lokale Agenda 21 (Organisation des Agenda-Prozesses, Aktionen und Arbeitsergebnisse)
1.4 Qualität der Planung (Gestaltungsqualität, nachhaltige Planungen)
1.5 Qualität von Ausführung und Pflege
1.6 Umfang und Qualität des Blumenschmucks (ein- und mehrjährige Pflanzen)
1.7 Umfang und Qualität des prägenden Gehölzbestandes (Bäume und Sträucher)
1.8 Touristische Aspekte – Grün als Wirtschaftsfaktor (Organisation des Tourismusbereiches, Angebote für „grünen“ Tourismus)
1.9 Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit


2. Privater Bereich max. 25 Punkte
Bewertung von Haus- und Vorgärten, Balkonen, Terrassen, Grabbepflanzung, private Fassadenbegrünung, Kleingärten u.ä.
2.1 Engagement der Bürger, Familien und Hausgemeinschaften (Stellenwert des privaten Grüns, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Beteiligung privater Haushalte am Lokalen-Agenda-21-Prozess)
2.2 Engagement von Vereinen, Verbänden und Initiativen
2.3 Wettbewerbe (Beteiligung privater Haushalte an Wettbewerben jeglicher Art, z.B. Blumenschmuck, Baum- und Gehölzpflanzaktionen u.ä.)


3. Gewerblicher Bereich max. 20 Punkte
Bewertung von Handel, Gewerbe, Hotels und Gaststätten, Wohnungsbaugesellschaften
3.1 Innerstädtischer Handel und Gewerbe (Umfang Gehölze u. Blumenschmuck, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Aktionen)
3.2 Gewerbegebiete / Arbeitsstätten (Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten)
3.3 Mehrgeschossiger Wohnungsbau, Altenheime und Krankenhäuser (Umfang Gehölze und Blumenschmuck, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Aktionen)
3.4 Hotels und Gaststätten (Umfang Gehölze u. Blumenschmuck, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Aktionen)


4. Bewertung von besonderen Projekten, Planungen und Konzeptionen aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz, Gartenkultur max. 15 Punkte
4.1 Ökologische Projekte - Bereich Energie, Wasser, Abfall (Wassermanagement, Energiesparprogramm, Konzepte zur Abfallvermeidung)
4.2. Naturerziehung und Schulgärten
4.3. Schutzkonzepte für wildlebende Pflanzen u. Tiere, Biotope
4.4. Gartendenkmäler, historische Parkanlagen, Sondergärten


5. Präsentation im Rahmen des Wettbewerbs / Gesamteindruck: max. 10 Punkte
5.1 Präsentation vor Ort
5.2 Schriftliche Unterlagen


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