Lich - eine Stadt zwischen Historie und Gegenwart
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Stadt Lich
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Rathaus & Verwaltung

Umweltbüro


Lärmminderungsplanung
- Aufstellung des Lärmaktionsplanes Mittelhessen

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Giessen Abteilung IV Umwelt Aktenzeichen 43.2 - 53 e 533 - Umgebungslärm:

Nach § 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes besteht die Verpflichtung, Lärmminderungsplanungen in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr durchzuführen. Die Lärmminderungsplanung umfasst eine Lärmkartierung und die Erstellung von Lärmaktionsplänen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf der Internet-Seite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter www.hlug.de abrufbar. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Lärmkarten bei der Stadtverwaltung Lich (Herr Linke, Umweltbeauftragter, Zi. 306, Tel. 06404 806 256, E-Mail: umwelt@lich.de).
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans Mittelhessen ist das Regierungspräsidium Gießen.
Es besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich von Hauptverkehrsstraßen in der Umgebung Ihrer Gemeinde über die Stadtverwaltung bis zum 31.März 2008 schriftlich einzureichen.
Die gesammelten Anregungen und Vorschläge werden von der Gemeindeverwaltung dem Regierungspräsidium Gießen zur Aufstellung der Lärmaktionspläne zugeleitet.

Lärmbeschwerden - Umgang mit Lärm

Was tun bei Lärmbelästigungen, wer ist zuständig? Wie laut darf es überhaupt sein?

Lärm und Lärmgrenzwerte werden durch eine Vielzahl von nationalen und internationalen Normen und Richtlinien geregelt. Die meisten Verordnungen können Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes einsehen.

Umweltbundesamt - Rechtsvorschriften zum Lärm



Rasenmäher, wann und wie?

Die Nutzung von Rasenmähern ist nun in der Geräte- und Maschinen-Lärmschutz-Verordnung (32. BImSchV) geregelt. Das heißt: Rasenmäher dürfen in Wohngebieten nur an Wochentagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr genutzt werden. Zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt die Nutzung aus Rücksicht auf die Nachbarn verboten!!

Sonstige Lärmarten:

Lärmart Richtlinie, Gesetz
Tonwiedergabegeräte,Tiere  Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG §117 “Unzulässiger Lärm” 
Rasenmäher, Laubbläser, Schreddergeräte u.ä.  Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32. BImSchV) 
Gewerbe- und Industrielärm (genehmigungsbedürftige Anlagen
im Sinne des BImSchG) 
TALärm 
Gewerbelärm (nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des BImSchG)  TALärm 
Geräte- und Maschinenlärm  Geräte- und Maschinen- lärmschutzverordnung
(32. BImSchV) 
Baumaschinenlärm  MaschinenlärmVO (32. BImSchV) 
Baustellenlärm  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm 1970  
Sportlärm  Sportanlagenlärmschutz- Verordnung (18. BImSchV) 
Freizeitlärm  Freizeitlärm-Richtlinie (in Hessen eingeführt) 
Musikveranstaltungen   
Verkehrswege  Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
  Verkehrswegeschallschutz- maßnahmen
(24. BImSchV) 
  Richtlinien für den Verkerhrslärmschutz an Bundesfernstraßen (VLärmSchR97) 
Lärm am Arbeitplatz  Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und Unfallverhütungsvorschrift Lärm (UVV Lärm) 
Verkehrsflughäfen  Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (1971) 
Lärmschutz innerhalb von Gebäuden  DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) 

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