Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Guteleutsgärten“ ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit unterschiedlichen Wohnstrukturen (Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäuser mit der Zweckbindung für sozial geförderten Wohnungsbau) sowie einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte. Die bestehende private Grünfläche Zweckbestimmung Vereinsgarten wird im Bestand gesichert. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lich als Grünfläche mit verschiedenen Zweckbestimmungen (Sportplatz, Kleingärten) ausgewiesen und wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB geändert. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext und den Planunterlagen, die hier zum Download bereitstehen.
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Erläuterungen zu der Planung können telefonisch bei der Stadtverwaltung (Fr. Müller 06404-806-222) erfragt werden.
Während der Beteiligungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung vorgebracht werden (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per Email).