Verbot für Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern
Anhaltende Trockenheit, kein Regen und auch kurzfristig keine nachhaltige Änderung in Sicht. Daher erlässt der Landkreis Gießen als Untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung ein Verbot für Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Landkreises. Ausgenommen sind die Nutzer, die eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde haben.
Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann HIER heruntergeladen werden.