Unterstadt 1 • 35423 Lich
 Telefon: +49 6404 806-0
 Telefax: +49 6404 806-224
info@lich.de
Home
Logo Stadt Lich

Planziel der Bebauungsplanänderung ist, die bisherige externe Ausgleichsfläche (Plankarte 2, »Winke«, Flur 2, Flurstück 145/30tlw.) aus der Planung herauszunehmen. Die bisher im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen für diesen Bereich, der mittlerweile als FFH Gebiet ausgewiesen ist, entsprechen nicht mehr den naturschutzfachlichen Erfordernissen, sodass eine entsprechende Änderung der Maßnahmen auf den Flächen erforderlich wird. Ziel der Bebauungsplanänderung ist daher, das entstehende Ausgleichsdefizit zu berechnen und die Punkte einer neuen Ersatzmaßnahme (in Umsetzung befindliche Ökokontomaßnahme »Gemeindesee« (Langsdorf)) in der Bebauungsplanänderung neu zuzuordnen.
Auch die bisherigen Ausgleichsflächen im Süden und Westen des Geltungsbereiches werden nicht mehr für den Ausgleich herangezogen, sondern als private Grünflächen festgesetzt. Der vorhandene Streuobstbestand bleibt hier erhalten.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungtsext (siehe Downloads):

Downloads:


zurück