Ausländerbeiratswahlen 29.11.2015

Von November 1993 bis November 2015 bestand in Lich auf der Grundlage des § 86 der Hessischen Gemeindeordnung ein Ausländerbeirat, der die Interessen der ausländischen Einwohner/innen gegenüber den kommunalen Organen der Stadt Lich vertritt. Er beriet diese in allen Angelegenheiten.

Darüber hinaus trug der Ausländerbeirat durch seine Arbeit zur Pflege und Verbesserung der Verbindung und Verständigung zwischen allen Bevölkerungsteilen in Lich bei.

Zu seinen Aufgaben gehörte auch, Informations- und kulturelle Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Stadt Lich zu fördern und durchzuführen.

Zu den Ausländerbeiratswahlen im November 2015 waren keine Wahlvorschläge eingegangen; folglich fand keine Ausländerbeiratswahl in Lich statt und die Einrichtung eines Ausländerbeirats entfällt für die Dauer der folgenden Wahlzeit nach § 86 Abs. 1 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Dies bedeutet, dass für die Wahlzeit von 5 Jahren kein Ausländerbeirat in der Stadt Lich gebildet wurde.

Der Ausländerbeirat bestand bis zum 30.11.2015 aus insgesamt 5 Mitgliedern.