Einleitung eines Vorhabens

Um auf die Vorhabenliste zu gelangen, muss ein Vorhaben bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen.

Ein Vorhaben muss in die Zuständigkeit von Magistrat und/oder Stadtverordnetenversammlung fallen und es dürfen keine internen Angelegenheiten oder Personalentscheidung betroffen sein. Zudem sollte das Vorhaben Themen oder Themenfelder abdecken, welche sich weitgehend aus dem Leitbild der Stadt ableiten lassen.

Eine Übersicht über mögliche Themenfelder finden Sie hier. Ergänzend dazu gibt es unabhängig zueinanderstehende Kriterien, die im Bedarfsfall erfüllt sein müssen, wie etwa Vorhaben mit einem Kostenvolumen von über 1% des städtischen Haushalts (ca. 300.000€) oder allgemein Vorhaben von großem öffentlichem Interesse.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Vorhaben angeregt werden kann.

  1. Die Fachämter erstellen Steckbriefe von Vorhaben inkl. Beteiligungsstufe, die auf einer Vorhabenliste zusammengeführt und veröffentlicht werden
  2. Anregungen einer Bürgerbeteiligung über Verwaltung/Magistrat
  3. Anregungen einer Bürgerbeteiligung über die Stadtverordnetenversammlung/Politik und Antrag über die jeweiligen Fraktionen
  4. Anregungen einer Bürgerbeteiligung aus der Einwohnerschaft

Vorhaben können dabei seitens der Licher Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Lich haben, sowie von VertreterInnen der ortsansässigen Vereine, Unternehmen, Initiativen und sonstigen bürgerschaftlichen Gruppierungen, formlos oder per Quorumsantrag angeregt werden.