Aktuelle Bauleitplanverfahren

Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen sind förmliche Verfahren, die nach Vorgabe des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen sind.

Das BauGB sieht in diesen Verfahren auch die "Beteiligung der Öffentlichkeit" vor (§ 3 BauGB), welche damit über die Planung informiert werden soll. Ebenso soll die Öffentlichkeit dazu aufgerufen werden, Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zur Planung vorzubringen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB schafft somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen in Bebauungsgplanverfahren, über die die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.

Sie haben HIER die Möglichkeit, die Planunterlagen der aktuellen Bauleitpläne, die sich in der Offenlage befinden, einzusehen. Die eingestellten Unterlagen dienen nur zu Informationszwecken.

Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegungsfrist bei dem Magistrat der Stadt Lich, Unterstadt 1, 35423 Lich schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ansprechpartnerin:
Frau Müller
Telefon: 0 64 04 / 8 06 - 222
E-Mail: cmueller(@)lich.de