Beteiligungsformen

Neben den o.g. Anträgen gibt es noch weitere Möglichkeiten sich zu beteiligen. Wir unterscheiden dabei nach formellen und informellen Beteiligungsverfahren:

Die Grundlage für verfasste, formelle Formen auf kommunaler Ebene bilden, neben dem Grundgesetz, vor allem die Hessische Gemeindeordnung (HGO), aber auch entsprechende Vorschriften und Regelungen im Rahmen der Bauleitplanung, von Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, usw.

Die Beteiligung der Bürgerschaft, im Sinne der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, regelt § 8a ff HGO. Dazu zählen:

Bürgerversammlung: Die Bürgerversammlung dient zur Information der Bürgerinnen und Bürger und soll mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung lädt in Abstimmung mit dem Magistrat ein und leitet auch die Versammlung. Es können hier auch nicht-wahlberechtige BürgerInnen zugelassen werden.

Bürgerentscheid/Bürgerbegehren: Die BürgerInnen einer Stadt können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Stadt beantragen. Die (wahlberechtigte) Bevölkerung entscheidet damit über Sachfragen. Bestimmte Bereiche werden per HGO für den Bürgerentscheid ausgeschlossen.

Mitarbeit in Beiräten, Kommissionen und als sachkundiger Einwohner: Beiräte und Kommissionen sind Hilfsorgane des Magistrats und haben überwiegend beratende Funktion. VertreterInnen der Beiräte und Kommissionen müssen in Gremien Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Verwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung können einer Kommission, neben dem Bürgermeister, Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung auch "sachkundige Einwohner" angehören.

Aber auch die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 BauGB unter Aktuelle Bebauungsplanverfahren.

Informelle Beteiligungsformen:

Sprechstunde des Bürgermeisters: Jeden Dienstag besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung, in einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister, sein individuelles Anliegen zu klären. Um einen Termin zu vereinbaren wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer des Bürgermeisters, Frau Freitag. Tel. 06404/ 806 239.

Anliegerversammlung: Information und Austausch mit den AnliegerInnen und GrundstückseigentümerInnen im Zuge von u.a. Ersterschließung oder grundhafter Erneuerung von Straßen. Vorstellung der und Abstimmung über die Planungsalternativen. Ideen und Anregungen der AnliegerInnen werden, soweit möglich, in der weiteren Planung berücksichtigt.

Halbstündige BürgerInnen-Fragestunde vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung: Seit Herbst 2021 können interessierte BürgerInnen bis 7 Tage vor Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ihre Fragen schriftlich (per Post oder E-Mail) an die Stadtverwaltung richten. Die Fragen werden in den 30 Minuten vor der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister, den Stadtverordnetenvorsteher oder die/den Fraktionsvorsitzende/n beantwortet.

Live-Streaming der Gremiensitzungen der Stadt Lich: Seit der Sitzungsrunde Juli 2023 werden die öffentlichen Gremiensitzungen live gestreamt. Der Stream ist unter Stadt Lich - Livestream abrufbar. Eine Aufzeichnung findet nicht statt. § 52 Abs. 3 HGO lässt dies, sofern entsprechend in der Hauptsatzung der Stadt aufgeführt, zu (Kann-Bestimmung).

Die Unterlagen zu den Sitzungen stehen Ihnen im Ratsinformationssystem zum Download zur Verfügung.

Mängelmelder: Via Link auf der Homepage der Stadt Lich besteht die Möglichkeit, online einen Hinweis auf mögliche Mängel unter Angabe von Kontaktmöglichkeiten, Stadt, genauem Standort und Art des Mangels/Anliegens zu geben. Das Anliegen wird dann von dem zuständigen Fachamt bearbeitet, ggf. unter Kontaktaufnahme mit der/dem HinweisgeberIn.

Haushalt online: Unter Haushalt online gelangt man zu den Haushaltsdaten der Stadt Lich, den Stadtwerken Lich sowie dem Städteservice Laubach-Lich.