Meldewesen : Personalausweis
Das sollten Sie wissen:
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr Personalausweispflicht.
Ab dem 12. Lebensjahr ist die Beantragung eines Personalausweises möglich. Hierfür ist bei Kindern von 12 bis 16 Jahren die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Hierzu kann das Formular "Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter" genutzt werden.
Die Fertigstellung beträgt ca. 2-3 Wochen. Die Kosten werden bei Beantragung fällig.
Bei Abholung des neuen Personalausweises ist der abgelaufene oder ungültige Personalausweis abzugeben.
Die Gültigkeit beträgt bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Das Bürgerbüro bearbeitet:
- Erstausstellung
- Neuausstellung
- Verlust
Notwendige Unterlagen:
- Bisheriger (alter) Personalausweis bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ein biometrisches Passbild neueren Datums. Bitte beachten Sie die Hinweise der Bundesdruckerei zum Passbild
- Gegebenenfalls Verlustanzeige oder Diebstahlsanzeige der Polizei
Persönliches Erscheinen:
Gebühren / Kosten:
- Die Kosten werden bei Beantragung fällig
- 37,00 € für den neuen Personalausweis für Personen ab dem 24. Lebensjahr
- 22,80 € für den neuen Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr
Zuständige Mitarbeiter
Sachgebiet: Bürgerbüro (Amt Bürgerbüro)
Zimmer-Nr.: Kirchenplatz 12
Telefon: 06404 / 806 - 119
Sachgebiet: Bürgerbüro (Amt Bürgerbüro)
Zimmer-Nr.: Kirchenplatz 12
Telefon: 06404 / 806 - 116
Sachgebiet: Bürgerbüro (Amt Bürgerbüro)
Zimmer-Nr.: Kirchenplatz 12
Telefon: 06404 / 806 - 117
Sachgebiet: Bürgerbüro (Amt Bürgerbüro)
Zimmer-Nr.: Kirchenplatz 12
Telefon: 06404 / 806 - 118
Dokumente