Förderung

Licher Klimageld

Ab 2022 unterstützt die Stadt Lich mit dem „Licher Klimageld“ das Engagement ihrer Bürgerschaft, Investitionen für den Klimaschutz zu tätigen. Die Fördermittel werden von der Stadt Lich ohne zusätzliche Unterstützung von Landes- oder Bundesseite bereitgestellt.

Jene Anträge, die die Fördervoraussetzungen im Jahr 2024 erfüllt haben, werden, im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, nach Haushaltsgenehmigung im Jahr 2025 mit einer Förderung berücksichtigt. Neue Anträge können derzeitig leider nicht angenommen werden.

Sobald neue Fördermöglichkeiten durch die Stadt Lich bereitgestellt werden, informieren wir Sie hier und über die örtliche Presse.

Klimageld des Landkreises Gießen

Mit dem Klimageld stellt der Landkreis Gießen Hauseigentümer*innen Zuschüsse für ihre Umbaumaßnahmen (z.B. Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch) in Aussicht. Auch Eigenleistungen und Materialkosten werden dabei berücksichtigt

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Wichtig: Die Maßnahmen dürfen erst nach Antragsstellung in Auftrag gegeben werden. Maßnahmen, die bereits vor Antragsstellung in Auftrag gegeben wurden, werden nicht gefördert.

Förderung

Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, mit denen Sie Maßnahmen zum Einsparen von Geld, Energie und Treibhausgasen umsetzen können, erhalten Sie u.a. auf der Homepage der LandesEnergieAgentur Hessen: https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/foerdermittel-finden/

Über die Fördermittelauskunft der LandesEnergieAgentur Hessen können Sie Informationen speziell zu Ihren Vorhaben (z.B. Photovoltaikanlage)erhalten:https://lea.foerdermittelauskunft.de/

Eine Übersicht über Förderungen für Unternehmen (Beihilfen für Energieberatung und Investitionen in Energieeffizienz) erhalten Sie beispielsweise auf der Website der LandesEnergieAgentur Hessen: https://www.energieeffizienz-hessen.de/foerderung/