Dazu benötigen Sie:
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Beantragung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich
Das kostet:
Das müssen Sie beachten:
- Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
- Der Reisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.
- Bei Abholung des vorläufigen Reisepasses ist der abgelaufene oder ungültige Reisepass mitzubringen.
- Die Kosten werden bei Antragstellung fällig.
- Bei Kindern unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Hierfür können Sie das Formular "Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter" nutzen:
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Bürgerbüro | Bürgerbüro |