Meldewesen : Kinderreisepässe
Das sollten Sie wissen:
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Danach ist die Ausstellung eines Bundespersonalausweises erforderlich. Die passpflichtigen Länder können im Internet unter www.auswaertiges-amt.de erfragt werden. Bei Abholung des neuen Kinderreisepasses ist der abgelaufene oder ungültige Kinderausweis- oder Kinderreisepass mitzubringen. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt bis zum 12. Lebensjahr 1 Jahr. Er kann vor Ablauf der Gültigkeit bis zum 12. Lebensjahr einmal verlängert werden. Sollte der Kinderreisepass seine Gültigkeit verloren haben, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.
Notwendige Unterlagen:
- Geburtsurkunde bzw. alter Kinderausweis/-reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Kinder ab 10 Jahren müssen zur Ausstellung des Kinderreisepasses mitkommen (eigenhändige Unterschrift erforderlich)
- Augenfarbe und Größe des Kindes muss angegeben werden
- Bei ehelichen Kindern ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Hierzu kann das Formular "Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter" genutzt werden. Bei Geschiedenen genügt die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils (bitte rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss vorlegen). Als Vormund legen Sie bitte die Bestellungsurkunde vor. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Gebühren / Kosten:
13,00 € bei Neuausstellung oder 6,00 € bei Verlängerung
Rechtliche Grundlagen:
Passgesetz
Zuständige Mitarbeiter
Sachgebiet: Bürgerbüro (Amt Bürgerbüro)
Zimmer-Nr.: Kirchenplatz 12
Telefon: 06404 / 806 - 119
Sachgebiet: Bürgerbüro (Amt Bürgerbüro)
Zimmer-Nr.: Kirchenplatz 12
Telefon: 06404 / 806 - 116
Sachgebiet: Bürgerbüro (Amt Bürgerbüro)
Zimmer-Nr.: Kirchenplatz 12
Telefon: 06404 / 806 - 117
Sachgebiet: Bürgerbüro (Amt Bürgerbüro)
Zimmer-Nr.: Kirchenplatz 12
Telefon: 06404 / 806 - 118
Dokumente