Das sollten Sie wissen:
- Anmeldung: bei einem Zuzug nach Lich aus einer anderen Gemeinde
- Abmeldung: bei einem Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung
- Ummeldung: bei einem Umzug innerhalb von Lich
- Wohnsitzwechsel: Die Licher Nebenwohnung wird zur Hauptwohnung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich laut § 17 des Bundesmeldegesetzes innerhalb zwei Wochen An,- bzw. Umzumelden.
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis / Reisepass, ggf. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde der Kinder
- Wohnungsgeberbestätigung (der Mietvertrag reicht nicht aus) oder bei Eigentum einen entsprechenden Nachweis (Kaufvertrag / Grundbuchauszug etc.)
- Bei Auszug eines minderjährigen Kindes aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ist das Formular "Einverstäniserklärung Umzug des Kindes" vorzulegen
Persönliches Erscheinen:
Erforderlich. Bei Familien genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes mit sämtlichen Ausweisen.
Gebühren / Kosten:
1,- € pro Person
Rechtliche Grundlagen:
Bundesmeldegesetz
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Bürgerbüro | Bürgerbüro |