Mistelbekämpfung

Informationen der Unteren Naturschuzbehörde des Landkreises Gießen:

Mistelbefall an Laubbäumen: Verbreitung und Maßnahmen zur Eindämmung

Der Schutz und Erhalt unserer Streuobstwiesen genießt eine hohe Priorität. Streuobstbestände zählen nicht nur zu den wichtigsten hessischen Kulturgütern, sondern gehören als eine bedeutende Lebensstätte wildlebender Tierarten zu den artenreichsten und vielfältigsten Biotopen unserer Kulturlandschaft. Doch insbesondere Streuobstbestände und auch viele andere Laubbaumarten sind bedroht durch den Befall mit Misteln, die sich im Osten und Süden des Landkreises Gießen verstärkt ausbreiten.

Misteln entziehen ihrem Wirt bis zu 30 Prozent des Wasser- und Nährstoffbedarfs, indem sie ihre Saugwurzeln tief in die Leitungsbahnen des Baumes bohren. Als immergrüne Pflanzen betreiben sie selbst Photosynthese und werden daher als Halbschmarotzer bezeichnet. Für befallene Bäume, die durch den Klimawandel und die große Trockenheit der letzten Jahre ohnehin schon geschwächt sind, stellt dies einen zusätzlichen Stressfaktor dar und kann zum frühzeitigen Absterben führen. Sehr schwere Mistelbüsche können außerdem zu Astbruch führen.

Als Laubbaumarten sind vor allem Apfel und Birne, Eberesche, Pappel, Birke, Vogelbeere, Weißdorn und Weide von der „Mistelplage“ betroffen. Teilweise werden sie komplett eingehüllt und erscheinen im Winter trotz abgeworfener Blätter mit einer grünen Baumkrone.

In dieser kalten Jahreszeit dienen die weißen, klebrigen Beeren der Mistel vielen heimischen Vogelarten als wichtige Nahrungsquelle. Über diesen Weg findet auch die Verbreitung der Samen auf andere Bäume statt. Die Zunahme der Mistel wird auf das wärmer werdende Klima sowie auf die heute leider häufige Vernachlässigung der Streuobstbestände und die fehlenden fachgerechten Schnitte zurückgeführt.

Daher sind Maßnahmen zur nachhaltigen Eindämmung zu empfehlen und teilweise sogar dringend notwendig. Anders als viele vermuten, steht die Mistel nicht unter Naturschutz und kann das ganze Jahr über aus befallenen Bäumen entfernt werden. Zu beachten ist jedoch, dass man für die gewerbliche Entnahme von Misteln (wie bei allen wildlebenden Pflanzen) eine Genehmigung benötigt. Außerdem empfiehlt sich eine Entfernung in der blattlosen Zeit von Oktober bis Ende Februar, um die ab Frühjahr brütenden Vögel nicht zu stören und den Artenschutz zu gewährleisten.

Um Misteln zu entfernen, gibt es zwei Möglichkeiten. Die effektivste Methode ist, den befallenen Ast etwa 30 bis 50 Zentimeter vor der Mistel abzuschneiden. Dadurch werden auch alle ins Holz eingedrungenen Wurzeln entfernt und die Mistel kann nicht mehr neu austreiben. Doch wenn bereits zu viele Äste befallen sind oder sich der Befall nahe am Stamm befindet, ist dieser radikale Rückschnitt nicht mehr möglich. Dann muss die Mistel direkt an der Baumrinde abgeschnitten werden. Die Mistel kann dann zwar wieder austreiben, benötigt aber etwa drei Jahre, um sich zu regenerieren und bildet erst ab dem vierten Jahr wieder Beeren aus. Die Verbreitung wird aufgehalten und der Baum kann sich in dieser Zeit erholen. Die Prozedur muss jedoch kontinuierlich alle 3 Jahre wiederholt werden.

Um den Mistelbefall im Zaum zu halten, spielt also die richtige Baumpflege – insbesondere in Streuobstbeständen – eine wichtige Rolle. Viele Ortsgruppen der Obst- und Gartenbauvereine oder auch örtliche Naturschutzgruppen bieten dazu auch Beratung und Unterstützung an!

Weitere Informationen zur Problematik und Bekämpfung der Mistel in Obstbaum-beständen gibt es unter anderem auf folgenden Seiten:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen: Obstbäume im Garten und auf Streuobstwiesen auf Misteln kontrollieren ; Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.: www.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/streuobst/pflege/21681.html