Ausländerbeirat

Von November 1993 bis November 2015 bestand in Lich auf der Grundlage des § 86 der Hessischen Gemeindeordnung ein Ausländerbeirat, der die Interessen der ausländischen Einwohner/innen gegenüber den kommunalen Organen der Stadt Lich vertritt. Er beriet diese in allen Angelegenheiten.

Darüber hinaus trug der Ausländerbeirat durch seine Arbeit zur Pflege und Verbesserung der Verbindung und Verständigung zwischen allen Bevölkerungsteilen in Lich bei.

Zu seinen Aufgaben gehörte auch, Informations- und kulturelle Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Stadt Lich zu fördern und durchzuführen.

Für den Zeitraum von November 2015 - März 2021 bestand - mangels eines Wahlvorschlages - jedoch kein Ausländerbeirat in Lich.

Im Zuge der allgemeinen Kommunalwahlen am 14.03.2021 wurde wieder ein Ausländerbeirat, bestehend aus insgesamt 5 Mitgliedern, gewählt und gebildet.