Asiatische Hornisse
Asiatische Hornisse
Leitfaden zum Umgang mit der Asiatischen Hornisse als invasive Art
Hintergrund
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) sowie die Unterart (Vespa velutina nigrithorax) sind invasive gebietsfremde Arten, die ursprünglich aus Südostasien stammen und sich seit ihrer Einschleppung nach Europa kontinuierlich ausbreitet. In Hessen ist die Asiatische Hornisse mittlerweile etabliert und dauerhaft Bestandteil der heimischen Fauna.
Die Asiatische Hornisse ernährt sich von verschiedenen Insektenarten und gilt insbesondere für die Imkerei als relevant, da sie Honigbienen gezielt als Beute nutzt. Darüber hinaus werden auch Wildbienen, Wespen, Fliegen und weitere Insekten erbeutet. Die Auswirkungen auf heimische Ökosysteme und die biologische Vielfalt werden weiterhin wissenschaftlich untersucht und sind weitestgehend noch nicht ausreichend bekannt.
Für die Bevölkerung stellt die Asiatische Hornisse grundsätzlich keine erhöhte Gefährdung dar. Wie bei anderen staatenbildenden Faltenwespen können jedoch Stiche schmerzhaft sein und bei Allergikern gesundheitliche Reaktionen hervorrufen. Eine erhöhte Gefährdung besteht vor allem im unmittelbaren Nestbereich, vergleichbar mit der Europäischen Hornisse.
Aktuelle Rechtslage
Die Asiatische Hornisse unterliegt den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten.
Seit dem Frühjahr 2025 wird die Asiatische Hornisse in Deutschland als etablierte invasive gebietsfremde Art im Sinne des Artikels 19 der Verordnung eingestuft. Daraus ergibt sich, dass keine generelle Verpflichtung der zuständigen Naturschutzbehörden zur Beseitigung aller gemeldeten Nester besteht.
Bekämpfungsmaßnahmen durch die Naturschutzbehörden kommen insbesondere dann in Betracht, wenn erhebliche Beeinträchtigungen naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume, geschützter Arten oder der biologischen Vielfalt zu erwarten sind.
Unabhängig davon können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich werden, wenn durch ein Nest konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen. Die Gefahrenabwehr fällt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzbehörden.
Quelle:
Sipos, T., Kolics, B., Kolics-Horváth, É. et al. (2025). Comparative morphological analysis of yellow-legged hornet (Vespa velutina nigrithorax) and European hornet (Vespa crabro) based on modern imaging techniques.
Frontiers in Ecology and Evolution, 13, 1624744. doi.org/10.3389/fevo.2025.1624744
Meldung von Sichtungen
Sichtungen der Asiatischen Hornisse sind über das Meldeportal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu melden.
Für die fachliche Prüfung ist eine Fotodokumentation zwingend erforderlich. Meldungen ohne Bildnachweis sind in der Regel nicht verifizierbar und können nicht weiterbearbeitet werden.
Meldeportal:
https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/hornisse/meldeportal-hornisse
Umgang mit Meldungen im kommunalen Bereich
Eine direkte Meldung bei der Stadtverwaltung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Eingehende Hinweise an die Kommune sind ebenfalls über das HLNUG-Meldeportal zu führen oder entsprechend weiterzuleiten.
Nester im Siedlungsbereich
Befindet sich ein Nest im Bereich öffentlicher Einrichtungen oder in stark frequentierten Bereichen (z. B. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Friedhöfe), erfolgt im Einzelfall eine Prüfung durch die zuständigen Ordnungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Nester auf Privatgrundstücken
Nester auf privaten Grundstücken liegen in der Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Die Beauftragung etwaiger Maßnahmen erfolgt eigenverantwortlich
Fazit
Die Bearbeitung von Sichtmeldungen der Asiatischen Hornisse erfolgt zentral über das HLNUG-Meldeportal. Eine zusätzliche Meldestruktur auf kommunaler Ebene ist nicht vorgesehen.
Kommunales Handeln beschränkt sich auf die Weiterleitung eingehender Hinweise sowie die Beteiligung der zuständigen Gefahrenabwehrbehörden bei relevanten Lagen im öffentlichen Raum.


