Asiatische Hornisse

 

Asiatische Hornisse

Leitfaden zum Umgang mit der Asiatischen Hornisse als invasive Art

Hintergrund

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) sowie die Unterart (Vespa velutina nigrithorax) sind invasive gebietsfremde Arten, die ursprünglich aus Südostasien stammen und sich seit ihrer Einschleppung nach Europa kontinuierlich ausbreitet. In Hessen ist die Asiatische Hornisse mittlerweile etabliert und dauerhaft Bestandteil der heimischen Fauna.

Die Asiatische Hornisse ernährt sich von verschiedenen Insektenarten und gilt insbesondere für die Imkerei als relevant, da sie Honigbienen gezielt als Beute nutzt. Darüber hinaus werden auch Wildbienen, Wespen, Fliegen und weitere Insekten erbeutet. Die Auswirkungen auf heimische Ökosysteme und die biologische Vielfalt werden weiterhin wissenschaftlich untersucht und sind weitestgehend noch nicht ausreichend bekannt.

Für die Bevölkerung stellt die Asiatische Hornisse grundsätzlich keine erhöhte Gefährdung dar. Wie bei anderen staatenbildenden Faltenwespen können jedoch Stiche schmerzhaft sein und bei Allergikern gesundheitliche Reaktionen hervorrufen. Eine erhöhte Gefährdung besteht vor allem im unmittelbaren Nestbereich, vergleichbar mit der Europäischen Hornisse.

Quelle:

Sipos, T., Kolics, B., Kolics-Horváth, É. et al. (2025). Comparative morphological analysis of yellow-legged hornet (Vespa velutina nigrithorax) and European hornet (Vespa crabro) based on modern imaging techniques.

Frontiers in Ecology and Evolution, 13, 1624744. doi.org/10.3389/fevo.2025.1624744

Meldung von Sichtungen

Sichtungen der Asiatischen Hornisse sind über das Meldeportal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu melden.

Für die fachliche Prüfung ist eine Fotodokumentation zwingend erforderlich. Meldungen ohne Bildnachweis sind in der Regel nicht verifizierbar und können nicht weiterbearbeitet werden.

Meldeportal:
https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/hornisse/meldeportal-hornisse

Umgang mit Meldungen im kommunalen Bereich

Eine direkte Meldung bei der Stadtverwaltung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Eingehende Hinweise an die Kommune sind ebenfalls über das HLNUG-Meldeportal zu führen oder entsprechend weiterzuleiten.

Nester im Siedlungsbereich

Befindet sich ein Nest im Bereich öffentlicher Einrichtungen oder in stark frequentierten Bereichen (z. B. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Friedhöfe), erfolgt im Einzelfall eine Prüfung durch die zuständigen Ordnungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr.

Nester auf Privatgrundstücken

Nester auf privaten Grundstücken liegen in der Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Die Beauftragung etwaiger Maßnahmen erfolgt eigenverantwortlich

Fazit

Die Bearbeitung von Sichtmeldungen der Asiatischen Hornisse erfolgt zentral über das HLNUG-Meldeportal. Eine zusätzliche Meldestruktur auf kommunaler Ebene ist nicht vorgesehen.

Kommunales Handeln beschränkt sich auf die Weiterleitung eingehender Hinweise sowie die Beteiligung der zuständigen Gefahrenabwehrbehörden bei relevanten Lagen im öffentlichen Raum.