Heizöltank-Untersuchung

Prüfpflicht für alte Öltankanlagen in Hessen

In Hessen müssen oberirdische Heizöltankanlagen mit einem Fassungsvermögen zwischen 1000 und 10.000 Litern, die vor dem 1. Oktober 1993 installiert worden sind, einmalig von einem anerkannten Sachverständigen überprüft werden. So verlangt es die neue hessische Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Unter diese Prüfpflicht fallen rund 150.000 Tankanlagen. Bis zum 13. Februar 2006 haben ihre Betreiber Zeit, der gesetzlichen Aufforderung nachzukommen.

Rund 615.000 hessische Haushalte werden zurzeit mit Heizöl beheizt. Durch den eigenen Tank haben Ölheizungsbesitzer einerseits die Möglichkeit, den Brennstoff individuell zu bevorraten. Andererseits müssen sie als Betreiber sicherstellen, dass Ihre Heizöltankanlage vorschriftsmäßig installiert und betrieben wird.

Die Besitzer der von dieser Prüfpflicht betroffenen Heizöltanks sind gesetzlich aufgefordert, in eigener Verantwortung einen anerkannten Sachverständigen mit der Tankprüfung zu beauftragen. Die Kosten für diese Prüfung belaufen sich nach Angaben des TÜV Hessen auf 60 bis 80 Euro. Wer anerkannter Sachverständiger ist, kann bei den zuständigen Landratsämtern erfragt werden.

Genaue Informationen über die Prüfpflicht sind beim Landkreis Giessen, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz im Internet oder unter der Telefonnummer 06 41/9390-1227 erhältlich. Die zuständige E-Mail-Adresse lautet uwb@lkgi.de. Die sich aus einer Überprüfung ergebende Instandsetzung oder Stilllegung sollte grundsätzlich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Außerdem erhalten die Ölheizungsbetreiber in einer Broschüre des hessischen Umweltministeriums "Der sichere Heizöltank" umfassende Informationen zur sicheren Lagerung von Heizöl und nützliche Hinweise in Sachen Tankprüfung. Neben den Betreiberpflichten vermittelt die Broschüre die Vorteile der Heizölbevorratung - vor allem die Unabhängigkeit beim Brennstoffeinkauf.